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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Besprechung in: SWK 1997/22, S 485-488;Rechtssatz
Wird eine berufliche Tätigkeit an einem neuen Tätigkeitsort aufgenommen, führt dies nicht zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verpflegungsmehraufwand, wenn sich der Berufstätige nur während des Tages am Tätigkeitsort aufhält. Ein allfälliger, aus der anfänglichen Unkenntnis über die lokale Gastronomie resultierender Mehraufwand kann in solchen Fällen durch die entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten bzw die Mitnahme von Lebensmitteln abgefangen werden. Soweit eine Nächtigung erforderlich ist, ist - für den ersten Zeitraum von ca einer Woche - der Verpflegungsmehraufwand zu berücksichtigen. Steht der Aufenthalt am Tätigkeitsort mit verschiedenen Einkunftsquellen im Zusammenhang, hat eine Aufteilung des Mehraufwandes auf die Einkunftsquellen zu erfolgen. Die Höhe des Verpflegungsmehraufwandes ist zu schätzen. Es bietet sich die Heranziehung des Tagessatzes an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995140156.X06Im RIS seit
05.03.2002