RS Vwgh 1997/1/28 96/04/0287

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1997
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §87 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 anzustellenden Zukunftsprognose hat die Behörde auch auf Verurteilungen Bedacht zu nehmen, die VOR Erteilung der nunmehr zu entziehenden Gewerbeberechtigung erfolgt sind. Auch solche Verurteilungen sind wesentliche Momente für die Beurteilung der Persönlichkeit des Verurteilten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996040287.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten