RS Vwgh 1997/1/28 96/14/0152

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §303;
EStG 1972 §41;
EStG 1972 §72;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/14/0153

Rechtssatz

Die Erlassung eine Jahresausgleichsbescheides stellt nicht die Wiederaufnahme des Einkommensteuerveranlagungsverfahrens dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996140152.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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