Index
61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §2 Abs1 litc;Rechtssatz
Es kommt nicht darauf an, daß der Erwerb unter den auf dem Arbeitsmarkt üblichen Bedingungen verschafft werden kann, es ist jedoch darauf abzustellen, ob sich die betreffenden Person durch ARBEITSLEISTUNGEN den Unterhalt verschaffen kann (Hinweis E 21.11.1990, 90/13/0129).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995140125.X03Im RIS seit
01.06.2001