RS Vwgh 1997/1/28 95/14/0125

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §2 Abs1 litc;

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, daß der Erwerb unter den auf dem Arbeitsmarkt üblichen Bedingungen verschafft werden kann, es ist jedoch darauf abzustellen, ob sich die betreffenden Person durch ARBEITSLEISTUNGEN den Unterhalt verschaffen kann (Hinweis E 21.11.1990, 90/13/0129).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995140125.X03

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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