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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1237 idF 1978/280;Rechtssatz
Es trifft nicht zu, daß die Bestimmungen des § 3 Abs 1 ErbStG seit dem EheRÄG 1978, BGBl 1978/280, nicht mehr anzuwenden seien. Durch die Änderung des § 1237 ABGB und die Aufhebung von § 1238 bis § 1241 ABGB durch die Novelle BGBl 1978/280 ist der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung voll verwirklicht worden. Bei dieser Rechtslage hat ein Ehegatte während aufrechter Ehe keinen Anspruch auf die Übertragung von Vermögensgegenständen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996160024.X02Im RIS seit
20.11.2000