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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/16/0107Rechtssatz
Im Abgabenverfahren dürfen auch Beweismittel verwendet werden, die andere Behörden erhoben haben; eine unmittelbare Beweisaufnahme ist im Abgabenverfahren nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995160106.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
03.05.2011