RS Vwgh 1997/1/29 95/16/0106

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Veröffentlicht am 29.01.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/16/0107

Rechtssatz

Im Abgabenverfahren dürfen auch Beweismittel verwendet werden, die andere Behörden erhoben haben; eine unmittelbare Beweisaufnahme ist im Abgabenverfahren nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995160106.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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