RS Vwgh 1997/1/29 96/16/0024

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Veröffentlicht am 29.01.1997
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 3 Abs 1 Z 3 zweiter Fall ErbStG erfaßt unter anderem den Vertrag zugunsten Dritter. Nach dieser Bestimmung unterliegen Vorgänge der Schenkungssteuer, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen - die von § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG erfaßt werden - unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlich-rechtliche Schenkungen zu sein (Hinweis E 30.6.1983, 83/15/0071).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160024.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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