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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Voraussetzung für amtswegige Ermittlungen nach § 115 Abs 1 BAO ist, daß von den Parteien konkrete Behauptungen über das Vorliegen eines für das Bestehen und den Umfang der Abgabepflicht maßgebenden Sachverhaltes aufgestellt werden. Kommt die entsprechend der Interessenlage durch die subjektive Behauptungspflicht belastete Verfahrenspartei diesem Erfordernis nicht nach, hat sie also entsprechende Tatsachen nicht behauptet, dann vermag sie wegen des Verstoßes gegen die Behauptungslastregel ihre geltend gemachten Ansprüche nicht durchzusetzen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1277).
Schlagworte
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995160327.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.09.2009