RS Vwgh 1997/1/29 95/16/0327

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Veröffentlicht am 29.01.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Voraussetzung für amtswegige Ermittlungen nach § 115 Abs 1 BAO ist, daß von den Parteien konkrete Behauptungen über das Vorliegen eines für das Bestehen und den Umfang der Abgabepflicht maßgebenden Sachverhaltes aufgestellt werden. Kommt die entsprechend der Interessenlage durch die subjektive Behauptungspflicht belastete Verfahrenspartei diesem Erfordernis nicht nach, hat sie also entsprechende Tatsachen nicht behauptet, dann vermag sie wegen des Verstoßes gegen die Behauptungslastregel ihre geltend gemachten Ansprüche nicht durchzusetzen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1277).

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995160327.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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