RS Vwgh 1997/1/29 96/16/0024

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Veröffentlicht am 29.01.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §143;
ErbStG §15 Abs1 Z9;

Rechtssatz

Die Unterhaltspflicht der Kinder iSd § 143 ABGB greift nur ein, wenn einer der im Gesetz angeführten Umstände vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160024.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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