RS Vwgh 1997/1/29 97/16/0002

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Veröffentlicht am 29.01.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §536;
ABGB §799;
ErbStG §12 Abs1 Z1;
ErbStG §18;
ErbStG §2 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Steuerschuld entsteht im Sinne des § 12 Abs 1 Z 1 ErbStG bei Erwerben von Todes wegen durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, soferne er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160002.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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