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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §16 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/01/0148Rechtssatz
Auch ohne besondere Belehrung hinsichtlich der Bedeutung der Ersteinvernahme im Asylverfahren - hier: nach dem AsylG (1968) - muß dem Asylwerber klar sein, daß die Asylbehörden bei ihrer Entscheidung über einen Asylantrag auf eine möglichst vollständige und wahrheitsgetreue Darstellung der Fluchtgründe durch den Asylwerber angewiesen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010147.X01Im RIS seit
03.04.2001