RS Vwgh 1997/1/29 95/01/0147

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Veröffentlicht am 29.01.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §16 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs2;
AVG §13a;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/01/0148

Rechtssatz

Auch ohne besondere Belehrung hinsichtlich der Bedeutung der Ersteinvernahme im Asylverfahren - hier: nach dem AsylG (1968) - muß dem Asylwerber klar sein, daß die Asylbehörden bei ihrer Entscheidung über einen Asylantrag auf eine möglichst vollständige und wahrheitsgetreue Darstellung der Fluchtgründe durch den Asylwerber angewiesen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010147.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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