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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs2 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/01/0906Rechtssatz
Eine auf § 34 StbG 1985 gestützte Entziehung der Staatsbürgerschaft kommt zufolge der für die Auslegung dieser Gesetzesstelle heranzuziehenden Bestimmungen des § 10 Abs 2 StbG 1985 jedenfalls dann in Betracht, wenn derjenige, dem die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden ist, nach der Verleihung die für das Ausscheiden aus seinem bisherigen Staatsverband erforderlichen Handlungen unterläßt, obwohl diese ihm (rechtlich und faktisch) möglich und zumutbar sind (§ 10 Abs 2 lit a StbG 1985; Hinweis E 6.9.1995, 95/01/0038).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996010900.X01Im RIS seit
03.04.2001