Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/01/0906Rechtssatz
Da Bescheide mit ihrer Zustellung wirksam werden, ist - anders als bei einem Leistungsbescheid iSd § 59 Abs 2 AVG - die Anführung eines Termines, mit dem die bescheidmäßig ausgesprochene Entziehung der Staatsbürgerschaft wirksam werden soll, nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996010900.X02Im RIS seit
03.04.2001