RS VwGH Erkenntnis 1997/01/29 97/13/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1997
beobachten
merken
Rechtssatz

Selbst wenn die Vermietung der Wohnung Mietzinsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes unterläge, hätte der Ansatz eines marktüblichen Mietzinses an Stelle der gesetzlich beschränkten Mietzinse bei der Prüfung der Ertragsfähigkeit der Vermietung erfordert, dass der Abgabepflichtige erkennbar im Rahmen der ihm durch die mietrechtlichen Regelungen auferlegten Beschränkungen die Möglichkeit der Erzielung von Einnahmen im Wesentlichen ausschöpft (Hinweis E 23.3.2000, 97/15/0009).

Im RIS seit
25.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten