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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §863;Rechtssatz
Bei der Beurteilung eines der Schenkungssteuer unterliegenden Erwerbsvorganges ist keineswegs allein vom Urkundeninhalt auszugehen; vielmehr ist von der Abgabenbehörde der tatsächliche Inhalt des Erwerbsvorganges zu erforschen (Hinweis E 28.3.1996, 94/16/0254).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996160054.X01Im RIS seit
20.11.2000