RS Vwgh 1997/2/11 96/08/0303

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Veröffentlicht am 11.02.1997
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §46 Abs1;

Rechtssatz

Für die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstelle iSd § 46 Abs 1 AlVG (also für die Antragstellung auf Arbeitslosengeld) kommt es auf den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort IM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996080303.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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