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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §46 Abs1;Rechtssatz
Für die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstelle iSd § 46 Abs 1 AlVG (also für die Antragstellung auf Arbeitslosengeld) kommt es auf den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort IM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996080303.X01Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
28.09.2012