Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §46 Abs1;Rechtssatz
Die Tatsache des bloßen Auslandsaufenthaltes sagt (ungeachtet dessen, daß er zum Ruhen des Arbeitslosengeldes gemäß § 16 Abs 1 lit g AlVG führen kann) für sich allein genommen noch nichts darüber aus, wo jemand seinen ordentlichen Wohnsitz bzw seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat (Hinweis E 8.3.1984, 82/08/0243, VwSlg 11351 A/1984 und E 12.12.1995, 95/08/0155).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996080303.X02Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
28.09.2012