RS Vwgh 1997/2/11 96/08/0303

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Veröffentlicht am 11.02.1997
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §46 Abs1;

Rechtssatz

Die Tatsache des bloßen Auslandsaufenthaltes sagt (ungeachtet dessen, daß er zum Ruhen des Arbeitslosengeldes gemäß § 16 Abs 1 lit g AlVG führen kann) für sich allein genommen noch nichts darüber aus, wo jemand seinen ordentlichen Wohnsitz bzw seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat (Hinweis E 8.3.1984, 82/08/0243, VwSlg 11351 A/1984 und E 12.12.1995, 95/08/0155).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996080303.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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