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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/03/0010 E 22. April 1998Rechtssatz
Durch die Nachholung eines begründeten Berufungsantrages mit einem zweiten, innerhalb der Berufungsfrist eingebrachten Berufungsschriftsatz (Hinweis E 12.7.1995, 95/03/0033) wird die aufgrund des Fehlens eines begründeten Berufungsantrages an sich unzulässige erste Berufung auch dann zulässig, wenn der zweite Schriftsatz der Berufungsbehörde von der erstinstanzlichen Behörde nicht vorgelegt wurde.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996030286.X01Im RIS seit
20.11.2000