Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wird ein Eisenbahnübergang von einem zur Erreichung seiner Grundstücke darüber Wegeberechtigten benützt und die Auflassung des Eisenbahnüberganges über Antrag des Eisenbahnunternehmers genehmigt, so liegt darin eine eisenbahnrechtliche Baugenehmigung und der Wegeberechtigte hat im Genehmigungsverfahren Parteistellung (der Fall ist daher anders gelagert als der im B 24.4.1996, 93/03/0261).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995030023.X01Im RIS seit
17.07.2001