RS Vwgh 1997/2/12 95/03/0023

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Veröffentlicht am 12.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §32;
EisenbahnG 1957 §34 Abs4;
EisenbahnG 1957 §35 Abs1;
EisenbahnG 1957 §35 Abs2;
EisenbahnG 1957 §35 Abs3;

Rechtssatz

Wird ein Eisenbahnübergang von einem zur Erreichung seiner Grundstücke darüber Wegeberechtigten benützt und die Auflassung des Eisenbahnüberganges über Antrag des Eisenbahnunternehmers genehmigt, so liegt darin eine eisenbahnrechtliche Baugenehmigung und der Wegeberechtigte hat im Genehmigungsverfahren Parteistellung (der Fall ist daher anders gelagert als der im B 24.4.1996, 93/03/0261).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995030023.X01

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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