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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/04/20 94/09/0002 1Stammrechtssatz
Dem VwGH ist es auf Grund seiner hinsichtlich der Beweiswürdigung eingeschränkten Prüfungsbefugnis verwehrt, in einem Verfahren über eine Bescheidbeschwerde die von den Behörden vorgenommene Beweiswürdigung gemäß § 45 Abs 2 AVG durch Wiederholung der Beweise darauf zu überprüfen, ob nicht der gegenteilige Schluß aus den aufgenommenen Beweisen zu ziehen ist (Hinweis E 23.12.1983, 82/02/0066).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995090211.X01Im RIS seit
11.07.2001