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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
Aufenthaltszwecke und Form der Aufenthaltsbewilligung 1995 §1;Rechtssatz
Vor Inkrafttreten der AufenthaltsGNov 1995 stand der Änderung des Aufenthaltszweckes - auch im Berufungsverfahren - grundsätzlich nichts entgegen (Hinweis E 19.12.1996, 95/19/1837). Gleiches hat auch für die Einschränkung des Antrages auf eine geringere Anzahl von Zwecken Gültigkeit.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996192033.X01Im RIS seit
02.05.2001