RS Vwgh 1997/2/14 96/19/2033

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Veröffentlicht am 14.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

Aufenthaltszwecke und Form der Aufenthaltsbewilligung 1995 §1;
AufG 1992 §6 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Vor Inkrafttreten der AufenthaltsGNov 1995 stand der Änderung des Aufenthaltszweckes - auch im Berufungsverfahren - grundsätzlich nichts entgegen (Hinweis E 19.12.1996, 95/19/1837). Gleiches hat auch für die Einschränkung des Antrages auf eine geringere Anzahl von Zwecken Gültigkeit.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996192033.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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