Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992 §1 Abs1;Rechtssatz
Der Fremdenpolizeibehörde war vor Inkrafttreten des AufenthaltsG 1992 die Erteilung eines Sichtvermerkes an Fremde, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Bundesgebiet begründen wollten, nicht verwehrt.
Schlagworte
Änderung der Zuständigkeitsachliche Zuständigkeit in einzelnen AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995190371.X02Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009