RS Vwgh 1997/2/14 95/19/0371

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Veröffentlicht am 14.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §1 Abs1;
AufG 1992 §6 Abs2;
AVG §1;
FrG 1993 §7 Abs7;

Rechtssatz

Der Fremdenpolizeibehörde war vor Inkrafttreten des AufenthaltsG 1992 die Erteilung eines Sichtvermerkes an Fremde, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Bundesgebiet begründen wollten, nicht verwehrt.

Schlagworte

Änderung der Zuständigkeitsachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995190371.X02

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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