RS Vwgh 1997/2/17 97/10/0025

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Veröffentlicht am 17.02.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/09/0049 E 10. April 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Durch den Beschwerdepunkt wird der Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der VwGH bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides gebunden ist (Hinweis E 19.9.1984, 82/03/0112).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997100025.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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