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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AmtsspracheV Slowenisch 1977 §3 Abs1 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/10/0212Rechtssatz
Einem ausschließlich auf die Zusendung einer slowenischsprachigen Ausfertigung eines Straferkenntnisses gerichteten Schreiben des Beschuldigten mit dem Inhalt "Herr A ich bitte um Zusendung des diesbezüglichen Schreibens in meiner Muttersprache - SLOWENISCH, weil ich mit der deutschen Sprache schwer zurechtkomme und gewaltige Mängel (Fehler) entstehen können. Mit diesem Ersuchen und Grüßen, B" kommt die Qualifikation einer Berufung nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995100211.X03Im RIS seit
07.06.2001