RS Vwgh 1997/2/17 97/10/0025

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Veröffentlicht am 17.02.1997
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Wird in einem Verwaltungsstrafverfahren (hier: wegen der Errichtung einer Hütte mit Satteldach in einem Naturschutzgebiet entgegen den OÖ NatSchG 1982) ausdrücklich als Beschwerdepunkt die Verletzung des subjektiven Rechtes auf "Wiederherstellung bzw Sanierung eines Altbestandes" geltend gemacht bzw der Beschwerdegrund der Verletzung von Verfahrensvorschriften und der Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Bescheides angeführt, ist dem VwGH eine Überprüfung des angefochtenen Bescheides, mit dem der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannt worden ist, versagt.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Strafverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997100025.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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