Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer neuerlichen Beschwerde gegen denselben Verwaltungsakt mangels Legitimation; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos; Zurückweisung des AbtretungsantragsRechtssatz
Derselbe Verwaltungsakt kann vom selben Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof nur mit einer Beschwerde angefochten werden. Einer zweiten Beschwerde steht der Umstand entgegen, daß mit Einbringung der ersten Beschwerde das Beschwerderecht konsumiert wurde (vgl VfSlg 11871/1988, 12772/1991).
(ebenso: B v 24.09.96, B1803/96).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / AbtretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B269.1995Dokumentnummer
JFR_10049387_95B00269_01