RS Vwgh 1997/2/18 96/11/0169

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Veröffentlicht am 18.02.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §52;
KDV 1967 §31;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/11/0215

Rechtssatz

Äußert der ärztliche Amtssachverständige den begründeten Verdacht auf Vorliegen einer typischen Depression ("major depression"), so kann es nicht als verfehlt angesehen werden, wenn der Sachverständige zur Abklärung der Frage, ob beim Beschwerdeführer eine seelische Störung iSd § 31 KDV vorliegt, eine Untersuchung durch einen Facharzt für Psychiatrie für erforderlich ansieht.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996110169.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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