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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die Bewilligung der Änderung von Bauplätzen iSd § 7 OÖ BauO 1976 an sich kann - von dem hier nicht zu behandelnden Fall der Trennbarkeit einer Nebenbestimmung vom sonstigen Bescheidinhalt und der damit verbundenen getrennten Anfechtbarkeit abgesehen (Hinweis E 3.7.1986, 81/08/0153, VwSlg 12191 A/1986) - nicht isoliert von den mit ihr verknüpften Auflagen bestehen (Hinweis E 11.7.1996, 93/07/0093). Ein Antrag auf nachträgliche Genehmigung der Nichteinhaltung einer Auflage stellt sich demnach als ein Ansuchen dar, das die Aufrollung einer bereits rechtskräftig entschiedenen Sache bezweckt.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchInhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungZurückweisung wegen entschiedener SacheAuflagen BauRallg7Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997050020.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009