RS Vwgh 1997/2/18 97/05/0020

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Veröffentlicht am 18.02.1997
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §68 Abs1;
BauO OÖ 1976 §4 Abs2;
BauRallg;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Bewilligung der Änderung von Bauplätzen iSd § 7 OÖ BauO 1976 an sich kann - von dem hier nicht zu behandelnden Fall der Trennbarkeit einer Nebenbestimmung vom sonstigen Bescheidinhalt und der damit verbundenen getrennten Anfechtbarkeit abgesehen (Hinweis E 3.7.1986, 81/08/0153, VwSlg 12191 A/1986) - nicht isoliert von den mit ihr verknüpften Auflagen bestehen (Hinweis E 11.7.1996, 93/07/0093). Ein Antrag auf nachträgliche Genehmigung der Nichteinhaltung einer Auflage stellt sich demnach als ein Ansuchen dar, das die Aufrollung einer bereits rechtskräftig entschiedenen Sache bezweckt.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter AbspruchInhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungZurückweisung wegen entschiedener SacheAuflagen BauRallg7Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997050020.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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