RS Vwgh 1997/2/18 96/11/0093

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Veröffentlicht am 18.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Der von den Zeugen wahrgenommene Alkoholgeruch der Atemluft des Kfz-Lenkers kann auch bei einem Alkoholisierungsgrad auftreten, der noch keine Beeinträchtigung durch Alkohol iSd § 5 Abs 1 StVO darstellt; dasselbe gilt für die motorisch verlangsamten Muskelereflexe (Hinweis E 23.2.1990, 89/18/0157).

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Mundgeruch Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Zeugen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996110093.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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