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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §34Leitsatz
Zurückweisung von Anträgen auf Wiederaufnahme der Verfahren mangels Vorliegen eines WiederaufnahmegrundesRechtssatz
Das Zustelldatum der angefochtenen Bescheide war zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinbringung den Beschwerdeführerinnen und ihrem Rechtsvertreter bekannt und stellt somit keinesfalls eine neu hervorgekommene Tatsache oder ein neu hervorgekommenes Beweismittel dar (siehe VfSlg 11267/1987).
(siehe auch B v 12.06.95, B1971/93 und B185/95 - mangelnder Einfluß auf die Geschäftsführung ebenfalls kein Wiederaufnahmegrund).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiederaufnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B1568.1995Dokumentnummer
JFR_10049387_95B01568_01