RS Vwgh 1997/2/18 96/11/0089

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Veröffentlicht am 18.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;
VStG §3 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/22 94/02/0108 2 (hier: behauptete Streßsituation)

Stammrechtssatz

Ist die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten auf Grund seines situationsbezogenen Verhaltens in Ansehung seiner Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO zu bejahen, steht dem auch die von ihm behauptete Gehirnerschütterung nicht entgegen (Hinweis E 25.9.1991, 90/02/0217).

Schlagworte

Meldepflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996110089.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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