RS VwGH Erkenntnis 1997/02/18 95/11/0205

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1997
beobachten
merken
Rechtssatz

Das subjektive Recht aus der Bestellung zum Fleischuntersuchungstierarzt umfaßt zum einen das Recht auf gänzlichen Widerruf der Bestellung zum Fleischuntersuchungstierarzt nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 6 Abs 4 und Abs 5 FleischUG) und zum anderen - bei Vorhandensein mehrerer Fleischuntersuchungstierärzte im selben Bereich - seit der Nov BGBl 1994/18 iSd § 4 Abs 7 FleischUG das Recht, daß die Tätigkeitsaufteilung zwischen ihnen nach sachlichen Kriterien erfolgt, nicht jedoch das Recht auf Mitwirkung als Partei im Verfahren zur Bestellung weiterer Fleischuntersuchungstierärzte für denselben Bereich.

Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Im RIS seit
08.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten