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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/24 91/05/0104 1 (hier betreffend § 32 Abs 1 Krnt BauO 1992)Stammrechtssatz
Ein Rechtsanspruch darauf, daß der an den Eigentümer der Baulichkeit gerichtete Beseitigungsauftrag auch an alle Grundeigentümer zu richten ist, besteht nicht.
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Inhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997050021.X03Im RIS seit
03.05.2001