RS Vwgh 1997/2/18 95/11/0205

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Veröffentlicht am 18.02.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht
86/01 Veterinärrecht allgemein

Norm

AVG §8;
FleischUG 1982 §4 Abs2;
FleischUG 1982 §4 Abs7 idF 1994/118;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Wird im angefochtenen Bescheid eine Aufteilung der Tätigkeiten nicht nur iSd § 4 Abs 7 FleischUG idF BGBl 1994/118, sondern auch gemäß § 4 Abs 2 FleischUG vorgenommen, indem für einen bestimmten Betrieb NEBEN dem bisher bestellten Fleischuntersuchungstierarzt auch andere Fleischuntersuchungstierärzte zur Durchführung der Schlachttieruntersuchung und Fleischuntersuchung an bestimmten Wochentagen betraut, bestellt werden, so berührt diese Aufteilung die Rechtssphäre des bisher bestellten Fleischuntersuchungstierarztes. Er ist daher zur Erhebung der Beschwerde berechtigt.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995110205.X03

Im RIS seit

08.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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