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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Gemäß § 32 Abs 1 Krnt BauO 1992 ist der Grundeigentümer bei Bauführungen ohne Baubewilligung jedenfalls Bescheidadressat des Wiederherstellungsauftrages. Dem Bestandnehmer kommt in einem solchen Verfahren keine Parteistellung zu. Die Verantwortlichkeit des Eigentümers gegenüber der Behörde besteht unabhängig davon, ob er vom Zustand Kenntnis hatte oder nicht. Allfällige Rückgriffsrechte gegenüber Dritten sind hiebei nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 29.8.1995, 95/05/0179). Gleiches gilt für die in einem Bestandvertrag von vom Wohnungseigentümer und Grundmiteigentümer dem Bestandnehmer überbundenen vertraglichen Verpflichtungen und eingeräumten Rechte.
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Baurecht Mieter Bestandnehmer GewerbebetriebEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997050021.X02Im RIS seit
03.05.2001