RS Vwgh 1997/2/19 94/13/0239

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Veröffentlicht am 19.02.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §28;
GewStG §7 Z8;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/13/0238 E 9. Juli 1997

Rechtssatz

Die Frage der Hinzurechnungen auf Grund des § 7 Z 8 GewStG hat nach den Grundsätzen des Einkommensteuerrechtes zu erfolgen. Die Maßgeblichkeit des einkommensteuerrechtlichen Begriffes der Vermietung und Verpachtung gilt für den gewerbesteuerrechtlichen Bereich ganz allgemein - so insbesondere für die Überlassung aller möglichen Arten von immateriellen Rechten (Hinweis E 14.6.1977, 2262/76).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994130239.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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