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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §10 Abs5;Rechtssatz
Daraus, daß es durch die Verpachtung des Klientenstockes des Geschäftsführers der GmbH an die Gesellschaft nicht zu einer Beendigung des Betriebes des Geschäftsführers gekommen ist, folgt, daß die GmbH schon aus diesem Grund iSd § 10 Abs 5 EStG 1988 einen Betrieb erworben hat, sodaß ein Abzug des Investitionsfreibetrages nicht möglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994130206.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011