RS Vwgh 1997/2/19 94/13/0239

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §28;
GewStG §7 Z8;
UStG 1972 §10 Abs2 Z5;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/13/0238 E 9. Juli 1997

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0171 E 12. September 1989 VwSlg 6430 F/1989 RS 2

Stammrechtssatz

Der einkommensteuerrechtliche Begriff der Vermietung und Verpachtung ist umfassender als der des Zivilrechts. Es sind alle wirtschaftlich einer Vermietung und Verpachtung gleichartigen Sachverhalte zu erfassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994130239.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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