Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0074 1Stammrechtssatz
Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Die Verwirklichung dieses Tatbestandes muß schon im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht iSd § 93 Abs 3 lit a BAO in der Begründung des Sicherstellungsauftrages entsprechend dargetan werden, sofern sie nicht ohnedies außer Streit steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995150057.X03Im RIS seit
05.03.2002Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011