RS Vwgh 1997/2/20 95/15/0057

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Veröffentlicht am 20.02.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §232;
BAO §93 Abs3 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0074 1

Stammrechtssatz

Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Die Verwirklichung dieses Tatbestandes muß schon im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht iSd § 93 Abs 3 lit a BAO in der Begründung des Sicherstellungsauftrages entsprechend dargetan werden, sofern sie nicht ohnedies außer Streit steht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995150057.X03

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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