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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §98;Rechtssatz
Voraussetzung der Steuerpflicht nach § 99 EStG 1972 ist - dies ergibt sich unzweifelhaft aus dem Text des Gesetzes -, daß EINKÜNFTE vorliegen, die einer der in § 98 EStG 1972 aufgezählten Fallgruppen zuzuordnen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995150135.X02Im RIS seit
21.02.2002