RS Vwgh 1997/2/20 95/15/0057

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Veröffentlicht am 20.02.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §232 Abs1;
BAO §243;
BAO §93 Abs3 lita;
VwRallg;

Rechtssatz

Prozeßgegenstand im Berufungsverfahren gegen einen Sicherstellungsauftrag ist die Frage, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Aus nachträglich erlassenen Abgabenbescheiden ergibt sich keine Bindungswirkung, die die AbgBeh von ihrer Begründungspflicht entbinden könnte.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995150057.X06

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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