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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §232 Abs1;Rechtssatz
Prozeßgegenstand im Berufungsverfahren gegen einen Sicherstellungsauftrag ist die Frage, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Aus nachträglich erlassenen Abgabenbescheiden ergibt sich keine Bindungswirkung, die die AbgBeh von ihrer Begründungspflicht entbinden könnte.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995150057.X06Im RIS seit
05.03.2002Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011