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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht durch Erteilung einer eingeschränkten und zeitlich befristeten Deckbewilligung ohne ausreichende BegründungRechtssatz
Im gegebenen Fall verstieß die belangte Behörde nicht nur gegen ihre aus §58 Abs2 und §60 AVG erfließende verfahrensrechtliche Verpflichtung, "die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage klar und übersichtlich zusammenzufassen"; sie unterließ es vielmehr schlechthin, dem Antragsteller gegenüber auch nur anzudeuten, in welchem Umstand das materielle Hindernis liegen könnte, die Deckbewilligung ohne Einschränkung und unbefristet zu erteilen.
Die Begründung des Bescheides ist durch die Gegenschrift im Beschwerdeverfahren nicht nachholbar.
Schlagworte
Bescheidbegründung, TierzuchtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B1228.1994Dokumentnummer
JFR_10049387_94B01228_01