RS Vwgh 1997/2/20 93/06/0230

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Veröffentlicht am 20.02.1997
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Index

L85008 Straßen Vorarlberg
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

LStG Vlbg 1969 §38 Abs2;
MRKZP 01te Art1 Abs2;
StGG Art5;
StVO 1960 §91 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick auf Art 5 StGG und Art 1 Abs 2 erstes ZPMRK dürfen gesetzliche Bestimmungen, die Eigentumsbeschränkungen vorsehen, von den Verwaltungsbehörden nur unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angewendet werden, selbst wenn die Bestimmung im Wortlaut nicht ausdrücklich eine derartige Einschränkung enthält (Hinweis E 23.3.1988, 88/03/0014; hier betreffend § 38 Abs 2 Vlbg LStG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993060230.X01

Im RIS seit

28.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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