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L85008 Straßen VorarlbergNorm
LStG Vlbg 1969 §38 Abs2;Rechtssatz
Im Hinblick auf Art 5 StGG und Art 1 Abs 2 erstes ZPMRK dürfen gesetzliche Bestimmungen, die Eigentumsbeschränkungen vorsehen, von den Verwaltungsbehörden nur unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angewendet werden, selbst wenn die Bestimmung im Wortlaut nicht ausdrücklich eine derartige Einschränkung enthält (Hinweis E 23.3.1988, 88/03/0014; hier betreffend § 38 Abs 2 Vlbg LStG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993060230.X01Im RIS seit
28.11.2001