Index
E3L E03502000Norm
31990L0313 UmweltInformations-RL;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/07/0171 96/07/0172Rechtssatz
Welche Angaben, Unterlagen und Probemengen vorzulegen sind, hängt vom Einzelfall ab und ist (auch) eine Sachverhaltsfrage. Wurde die Befolgung des Mängelbehebungsauftrages nur unter Berufung auf den Datenschutz verweigert, verstößt ein anderes Vorbringen vor dem VwGH (Erfüllung des Mängelbehebungsauftrages und dieser ginge über das Gesetz hinaus) gegen das Neuerungsverbot.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070170.X05Im RIS seit
07.06.2001