RS Vwgh 1997/2/20 96/07/0204

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Veröffentlicht am 20.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
WRG 1959 §122;

Rechtssatz

§ 122 WRG ermächtigt die Behörde nicht, nachträglich bereits gesetzte Maßnahmen mit Bescheid zu bestätigen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070204.X05

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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