RS Vwgh 1997/2/20 95/15/0091

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Veröffentlicht am 20.02.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
BAO §294 Abs1;

Rechtssatz

Der in § 294 Abs 1 BAO angeführte Widerrufsgrund der irreführenden Angaben stellt darauf ab, ob im Zeitpunkt der Nachsichtsgewährung das Vorliegen der Voraussetzungen hiefür nur wegen der - durch die Irreführung bewirkten - unrichtigen Vorstellung der Behörde von der Wirklichkeit angenommen worden ist. Unwesentlich ist daher die wirtschaftliche Lage des AbgPfl im Zeitraum nach Erlassung des Nachsichtsbescheides.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995150091.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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