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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Der in § 294 Abs 1 BAO angeführte Widerrufsgrund der irreführenden Angaben stellt darauf ab, ob im Zeitpunkt der Nachsichtsgewährung das Vorliegen der Voraussetzungen hiefür nur wegen der - durch die Irreführung bewirkten - unrichtigen Vorstellung der Behörde von der Wirklichkeit angenommen worden ist. Unwesentlich ist daher die wirtschaftliche Lage des AbgPfl im Zeitraum nach Erlassung des Nachsichtsbescheides.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995150091.X02Im RIS seit
11.07.2001