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L85008 Straßen VorarlbergNorm
LStG Vlbg 1969 §38 Abs2;Rechtssatz
Vor Erlassung eines Auftrages gem § 38 Abs 2 Vlbg LStG ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Hinblick auf das E des VwGH vom 23.3.1988, 88/03/0014, und auf die Judikatur des VfGH zu Eigentumsbeschränkungen zu prüfen, ob mit weniger einschneidenden Maßnahmen dasselbe Ziel erreicht werden kann, um einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu begegnen, mögen diese Maßnahmen auch mit Kosten verbunden sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993060230.X02Im RIS seit
28.11.2001