RS Vwgh 1997/2/20 93/06/0230

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Veröffentlicht am 20.02.1997
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Index

L85008 Straßen Vorarlberg
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte

Norm

LStG Vlbg 1969 §38 Abs2;
MRKZP 01te Art1 Abs2;
StGG Art5;

Rechtssatz

Vor Erlassung eines Auftrages gem § 38 Abs 2 Vlbg LStG ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Hinblick auf das E des VwGH vom 23.3.1988, 88/03/0014, und auf die Judikatur des VfGH zu Eigentumsbeschränkungen zu prüfen, ob mit weniger einschneidenden Maßnahmen dasselbe Ziel erreicht werden kann, um einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu begegnen, mögen diese Maßnahmen auch mit Kosten verbunden sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993060230.X02

Im RIS seit

28.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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