RS Vwgh 1997/2/20 96/07/0105

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Veröffentlicht am 20.02.1997
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs1;
WRG 1959 §99 Abs1 litd idF 1990/252;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Betrieb ein kleingewerblicher iSd § 99 Abs 1 lit d WRG ist, kommt es nicht darauf an, wieviele Arbeitskräfte in diesem Betrieb beschäftigt sind, sondern darauf, in welchem Umfang eine Einwirkung auf die Beschaffenheit von Gewässern durch den zu beurteilenden Betrieb ausgeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070105.X04

Im RIS seit

11.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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