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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §32 Abs1;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Betrieb ein kleingewerblicher iSd § 99 Abs 1 lit d WRG ist, kommt es nicht darauf an, wieviele Arbeitskräfte in diesem Betrieb beschäftigt sind, sondern darauf, in welchem Umfang eine Einwirkung auf die Beschaffenheit von Gewässern durch den zu beurteilenden Betrieb ausgeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070105.X04Im RIS seit
11.02.2002Zuletzt aktualisiert am
19.08.2013