RS Vwgh 1997/2/20 96/07/0105

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1997
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
VwRallg;
WRG 1959 §111 Abs1;

Rechtssatz

Die Vorschreibung alternativer Auflagen ist unter der Voraussetzung zulässig, daß jede Alternative zum gleichen, mit der vorgeschriebenen Maßnahme angestrebten Ergebnis führt (Hinweis E 23.4.1985, 83/04/0130, VwSlg 11752 A/1985).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitRechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070105.X07

Im RIS seit

11.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten