RS Vwgh 1997/2/20 96/07/0224

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Veröffentlicht am 20.02.1997
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Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

ChemG 1987 §49 Abs2;
ChemG 1987 §49 Abs3;
LMG 1975 §38 Abs2 impl;
LMG 1975 §38 Abs3 impl;

Rechtssatz

Einen Schuh im Zuge einer Probenahme in zwei "gleiche" Teile zu teilen, ist nicht möglich. Die Vorgangsweise der die Probe nehmenden Organe, jeweils den zweiten Schuh zurückzulassen, ist daher korrekt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070224.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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